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Klimaanlage Förderung 2026

Bis zu 30% BEG-Zuschuss für Ihre Klimaanlage mit Wärmepumpenfunktion. Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – kostenlos!

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Bis 30%
BEG-Förderung
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Daikin
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BEG-Förderung für Klimaanlagen 2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einbau von Wärmepumpen – und dazu zählen auch moderne Split-Klimaanlagen, die heizen können.

Grundförderung

30%

Für Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion). Gilt für Bestandsgebäude älter als 5 Jahre.

Voraussetzung

Heizfunktion

Die Klimaanlage muss als Wärmepumpe zum Heizen genutzt werden. Alle modernen Daikin-Geräte erfüllen diese Anforderung.

Antrag

Vor Kauf

Der Förderantrag muss VOR der Beauftragung gestellt werden. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie – kostenlos.

So viel sparen Sie mit Förderung

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie sich die BEG-Förderung auf Ihre Investition auswirkt.

So läuft die Förderung ab

Wir machen es Ihnen einfach: Von der Beratung bis zur Auszahlung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

1. Beratung

Kostenlos

Wir besichtigen Ihre Räumlichkeiten und erstellen ein Angebot mit förderfähigen Geräten.

2. Antragstellung

Vor Beauftragung

Wir stellen den BEG-Antrag für Sie beim BAFA. Sie erhalten den Zuwendungsbescheid.

3. Installation

Nach Genehmigung

Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgt die Installation durch unsere Techniker.

4. Auszahlung

Direkt an Sie

Nach Abschluss und Dokumentation erhalten Sie die Förderung direkt auf Ihr Konto.

Fragen & Antworten zu Klimaanlagen-Förderung

Gefördert werden Split-Klimaanlagen mit Wärmepumpenfunktion, die auch zum Heizen genutzt werden. Alle modernen Daikin-Geräte (Perfera, Stylish, Emura, Comfora) erfüllen diese Voraussetzung. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude, die älter als 5 Jahre sind.
Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Bei einem Daikin-Gerät für Richtpreis bedeutet das einen spürbaren Zuschuss. In bestimmten Fällen (z.B. bei Austausch alter Ölheizungen) können zusätzliche Boni hinzukommen.
Ja, der Förderantrag muss zwingend VOR der Beauftragung beim BAFA eingereicht werden. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf die Installation beginnen. Wir übernehmen die Antragstellung kostenlos für Sie.
Die Bearbeitungszeit beim BAFA beträgt in der Regel 4-8 Wochen. Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten, können wir mit der Installation starten. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Einreichung des Verwendungsnachweises.
Ja, wir übernehmen die komplette Antragstellung beim BAFA für Sie – kostenlos. Wir kennen alle Anforderungen und stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen, damit Ihr Antrag schnell genehmigt wird.
Nein, die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen gilt nur für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme.
Die BEG-Förderung kann nicht mit anderen Bundesförderungen für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Kommunale Förderprogramme sind teilweise kombinierbar – wir prüfen das im Einzelfall.

Förderung sichern?

Wir beraten Sie kostenlos zu förderfähigen Klimaanlagen und übernehmen die komplette Antragstellung. Besuchen Sie unseren Showroom oder vereinbaren Sie einen Termin.

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